Aufschaltung NSL
EVALARM bietet die Möglichkeit Alarme und Störmeldungen an eine VdS-zertifizierte NSL (ständig besetzte Stelle) aufzuschalten.
Störmeldungen
Betreiber die EVALARM nutzen, können Störungen von Brandwarn- und Brandmeldeanlagen VDE 0826-2 bzw. VDE 0833 konform bei einer NSL aufschalten. Die Aufschaltung von Störmeldungen kann in zeitlicher Abhängigkeit erfolgen.
Im Fall einer Störung können die hinterlegten Kontaktpersonen auf unterschiedlichen Kommunikationskanälen (Push-Notifikation (APP), SMS, E-Mail, Anruf) benachrichtigt werden. Dabei können bis zu 3 Benutzer gleichzeitig oder in Reihe benachrichtigt werden. Die Empfänger können die Störmeldung quittieren. Wenn keine Quittierung erfolgt wird der Prozess eskaliert.
Der Benachrichtigungsprozess wird von einer VdS-zertifizierten NSL gemonitort.
Brandalarme
Mit EVALARM können Brandalarme auf eine VdS-zertifizierte Leitstelle aufgeschalten werden.
Für Betreiber von Brandwarn- und Brandmeldeanlagen, die nicht baurechtlich bei der Feuerwehr aufgeschalten sind, stellt dies - insbesondere außerhalb der Betriebszeiten - eine deutliche Verbesserung des Brandschutzes bzw. Reduzierung des Schadensrisiko dar.
Die Aufschaltung von Brandalarmen auf die NSL kann zeitlich begrenzt werden. Die Notruf- u. Serviceleitstelle übernimmt die vereinbarte Alarmverifizierung und löst den vereinbarten Alarmplan aus.
Im Brandfall benachrichtigt die NSL die Feuerwehr. Nur bei einer Benachrichtigung der Feuerwehr entstehen weitere Kosten.